Zweck

Zweck der Stiftung „Hilfe für Indien“

in Herrsching am Ammersee

Präambel

Teil A: Sinn der Stiftung

Die Überwindung des Kreislaufs von Armut, sozialer Ungleichheit und Bevölkerungswachstum und das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern ist eine der global wichtigsten Aufgaben. Indien als demnächst bevölkerungsreichstes Land der Erde nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Indien verfügt über eine Jahrtausende alte kulturelle und spirituelle Tradition, die auch in unserem Zeitalter eine Inspiration für die ganze Welt sein kann, wie die Geschichte der Erlangung der indischen Unabhängigkeit zeigt.

Die Indienhilfe e. V. in Herrsching setzt sich seit über 30 Jahren mit beeindruckendem persönlichem Engagement für die Verbesserung der Lebensbedingungen sozial benachteiligter Menschen in Indien ein. Durch intensive persönliche Kontakte zu indischen Nicht-Regierungs-Organisationen und Präsenz vor Ort gelingt ein sehr effektiver Einsatz der Mittel, wobei oft eine Vervielfältigung eintritt durch zusätzliche Mittel staatlicher indischer Stellen. Die lokale Bildungsarbeit ergänzt dieses Engagement sehr gut und schafft für viele Menschen einen lokalen, persönlichen Bezug. Insgesamt ist lokal und international ein gut organisiertes Netzwerk entstanden, in dem die Spenden mit viel ehrenamtlichem Engagement wirkungsvoll und sparsam eingesetzt werden.

Die Stifter schätzen dieses Engagement sehr hoch ein. Im Vergleich zu anderen Organisationen der Entwicklungshilfe wird hier mit relativ geringen Mitteln viel Gutes bewegt. Die Stifter möchten daher (unter Einbeziehung zusätzlicher staatlicher Mittel in Form von Steuerabzügen) nicht nur wie bisher Teile des Einkommens spenden, sondern zusätzlich in den Vermögensstock einer Stiftung spenden. Durch die Erträge der Stiftung (sei es durch Kapitalerträge oder Nutzung von Räumen) werden die für Projekte verfügbaren Mittel erhöht und auch die Planbarkeit etwas sicherer. Nicht zuletzt soll die Stiftung ein sichtbares Zeichen sein, dass die Indienhilfe noch lange mit großer Motivation, Freude und Erfolg Menschen helfen kann.

Teil B: Arbeit der Stiftung

Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke soll die Stiftung in erster Linie nicht selbst operativ tätig sein, sondern ihre Mittel an die Indienhilfe e.V. Herrsching weitergeben, deren Vereinszwecke mit den Stiftungs-Zwecken weitgehend übereinstimmen. Es ist auf absehbare Zeit nicht geplant, aber prinzipiell möglich, dass die Stiftung ihre Mittel ganz oder teilweise an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften weitergibt, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke selbst verfolgen.

Die Indienhilfe Herrsching e.V. hat folgende Leitlinien:

Die in Indien tätigen Partnerorganisationen und deren zu fördernde Maßnahmen werden unter dem Aspekt „Hilfe zur Selbsthilfe“ ausgewählt. Vorrangige Zielgruppe sollen Menschen sein, die ihre für das Leben notwendigen Grundbedürfnisse nach Nahrung, sauberem Trinkwasser, Energie zum Kochen, ärztlicher Versorgung, Kleidung, Wohnung und Bildung (orientiert an ihrem Kulturkreis) nicht befriedigen können und sich nicht ohne Hilfe aus ihren Problemen lösen können, obwohl sie dies versuchen.

Bei der Bildungsarbeit sollen Informationen erarbeitet und verbreitet werden, die das Verständnis für die sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen der Dritten Welt und den Industrienationen vertiefen und die gesellschaftliche Mitverantwortung und Hilfsbereitschaft der Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland für die Menschen in den Entwicklungsländern verstärken. Der Staat Indien soll dabei exemplarisch herangezogen werden. Gleichzeitig sollen Achtung vor und Verständnis für Würde, Werte und Kultur von Menschen aus fremden Kulturkreisen gefördert werden.

§ 1

Name, Rechtsstellung, Sitz

Die Stiftung trägt den Namen „Hilfe für Indien“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrsching am Ammersee.

§ 2

Stiftungszweck 

  1. Zweck der Stiftung ist hauptsächlich die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Indien.

Weitere Zwecke sind die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Deutschland.

  1. Die Stiftung oder die von ihr geförderte gemeinnützige Körperschaft soll den Stiftungszweck insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklichen:
  • Zusammenarbeit mit in Indien als gemeinnützig anerkannten Organisationen und Institutionen,
  • Die Verwirklichung der Ziele in Deutschland erfolgt insbesondere durch Förderung der

- Beratung, Angebot und Vermittlung von Informationen (u.a. mit Hilfe eines Archivs und einer Bibliothek)
- Vermittlung und Organisation von Kontakten, Partnerschaften, Arbeits- und Erfahrungsaufenthalten, wechselseitigen Besuchsprogrammen in    Indien/Deutschland
- Ausbildung von Praktikant/innen
- Zusammenarbeit mit kirchlichen, staatlichen und nicht-staatlichen Stellen ähnlicher Zielsetzung, sowie mit Multiplikatoren der (entwicklungspolitischen) Bildungsarbeit und den Medien
- Verbreitung von Informationen über den Welthandel und dessen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschen in der Dritten Welt durch Handel mit Erzeugnissen, die von gemeinnützigen, mildtätigen, sozial-karitativen oder genossenschaftlichen Institutionen in Entwicklungsländern hergestellt werden (sog. „Dritte Welt Handel“).
 

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen. Sie ist überparteilich und überkonfessionell und kann im Rahmen der Vorgaben der Abgabenordnung ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen.
  2. Die Stiftung verwirklicht ihre Satzungszwecke in erster Linie im Sinne von § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere die Indienhilfe e.V. Herrsching oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.

Stiftung "Hilfe für Indien"

Gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht der Regierung von Oberbayern
 

Luitpoldstr. 20
82211 Herrsching
Tel: 08152-1231
Fax: 08152-48278
stiftung@indienhilfe-herrsching.de

Satzung der Stiftung "Hilfe für Indien" als pdf zum Download